Rechtliches

Trinkwasserprobeentnahme

Seit dem Inkrafttreten der neuen Trinkwasserverordnung im November 2011 sind Hauseigentümer und Hausverwaltungen entsprechend der Empfehlung des Umweltbundesamtes verpflichtet, Hausinstallationen mit Großanlagen zur Trinkwassererwärmung in vermieteten Wohnbereichen regelmäßig auf Legionellen untersuchen zu lassen.

Als Großanlage gelten hierbei Anlagen mit Trinkwassererwärmern und einem Inhalt > 400 l und/oder > 3 l in jeder Rohrleitung zwischen dem Abgang Trinkwassererwärmer und Entnahmestelle. Nähere Informationen z. B. zur den Definition von Großanlagen sowie Antworten zu vielen weiteren Fragen im Zusammenhang mit der Untersuchung von Trinkwasserinstallationen auf Legionellen finden sie auf den Seiten des DVGW - Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e. V. bzw. in einer Stellungnahme des Umweltbundesamtes.

Rauchmeldermontage

Die Berliner Bauordnung schreibt die Montage von Rauchwarnmeldern noch nicht vor. In den Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und in Hamburg ist die Installation in vermieteten Wohnräumen bereits Bestandteil der Bauordnung.
Vermutlich wird die Berliner Bauordnung in den nächsten Jahren auch dahingehend angepasst.

Wir sind für Sie da, bevor es soweit ist!